Kundenzufriedenheit
1. Einleitung
IVD erkennt seine Verantwortung als Assembler-Unternehmen im medizinischen Bereich an, insbesondere für In-vitro-Produkte, und verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der OECD-Richtlinien für Unternehmen, ein verantwortungsbewusster Unternehmensbürger zu sein. Die IVD ist der Ansicht, dass nicht nur die nationalen Gesetze in jedem Land eingehalten werden müssen, in dem sie berufliche Beziehungen unterhält, sondern dass sie ihre Geschäfte auch nach international anerkannten Praktiken und Verfahren führen muss. Diese Grundprinzipien, die der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung zur Einhaltung bekennen, sind in den IVD-Werten verankert und in diesem Verhaltenskodex und der Ethik-Richtlinie verankert. |
IVD ist der Ansicht, dass sich diese Grundsätze auf alle Arbeitnehmer erstrecken, die Produkte oder Dienstleistungen für IVD zusammenstellen, herstellen oder bereitstellen, unabhängig davon, ob sie Mitarbeiter von IVD sind oder nicht.
IVD erwartet von seinen Auftragnehmern, deren Unterauftragnehmern, Hauptlieferanten und Lizenznehmern, dass sie diese Standards bei der Herstellung oder dem Vertrieb von Produkten für IVD oder bei der Erbringung von Dienstleistungen für IVD einhalten.
2. Geschäftsintegrität
2.1 Ehrlichkeit, Integrität und Fairness
IVD erkennt die Wichtigkeit von Ehrlichkeit, Integrität und Fairness für die Geschäftsführung an.
2.2 Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Alle IVD-Mitarbeiter müssen die geltenden Gesetze und Bestimmungen des Landes einhalten.
2.3 Aktionäre und die Finanzgemeinschaft
IVD verpflichtet sich zur Steigerung des Unternehmenswerts in Verbindung mit der Wahrnehmung seiner Verantwortung als guter Unternehmensbürger.
IVD verpflichtet sich zu einer fairen, zeitnahen und genauen Offenlegung von Informationen, um sicherzustellen, dass seine Aktionäre vollständig über die tatsächliche Finanzlage und die Leistung des IVD informiert werden.
2.4 Insiderhandel
IVD hat eine Aktienhandelspolitik für Mitarbeiter, die das Gesetz zum Verbot von Insidergeschäften erläutert. Diese Richtlinie verbietet es Direktoren, Mitarbeitern und bestimmten assoziierten Unternehmen auch, während bestimmter Sperrzeiten mit Wertpapieren zu handeln.
2.5 Interessenkonflikte
IVD untersagt einem Direktor oder Mitarbeiter die Nutzung von Informationen oder Vermögenswerten des Unternehmens zum persönlichen Vorteil oder zum Wettbewerb gegen das Unternehmen.
Wesentliche Interessenkonflikte, wie z. B. ein wesentliches Interesse am Geschäft eines Kunden oder Lieferanten, sind zu vermeiden. Wenn ein solcher Interessenkonflikt auftritt, muss der Konflikt nach dem beschriebenen Prozess vollständig offengelegt werden.
2.6 Politisches Engagement
IVD-Unternehmen können ihre Ansichten gegenüber Regierungen und anderen Dritten in Angelegenheiten vertreten, die ihre Geschäftsinteressen und die Interessen ihrer Anteilseigner, Mitarbeiter und anderen an ihren Geschäftstätigkeiten beteiligten Personen betreffen.
IVD-Unternehmen dürfen ohne vorherige Zustimmung des IVD-Vorstands keine Zahlungen an politische Parteien leisten. Unter keinen Umständen wird IVD (oder ein Mitarbeiter, leitender Angestellter, Direktor oder Beauftragter von IVD) das Unternehmen dabei unterstützen, Geschäfte für eine oder mit einer Person zu tätigen oder zu behalten oder an eine andere Person zu richten, und zwar an eine politische Partei oder ein Beamter dieser Partei oder ein Kandidat für ein öffentliches Amt zum Zweck
• Beeinflussung einer Handlung oder Entscheidung dieser Partei, eines Beamten oder Kandidaten in ihrer offiziellen Eigenschaft;
• die Partei, den Beamten oder den Kandidaten dazu zu bringen, eine Handlung unter Verletzung seiner gesetzlichen Pflicht durchzuführen oder zu unterlassen;
• Sichern eines unangemessenen Vorteils; oder
• zu veranlassen, dass diese Partei, Beamte oder Kandidat ihren Einfluss bei einer Regierung oder einem Instrument dieser Regierung ausübt, um eine Handlung oder Entscheidung dieser Regierung oder dieses Instruments zu beeinflussen oder zu beeinflussen.
2.7 Bestechung und Korruption
Die Anti-Bestechungs- und Korruptionsrichtlinie von IVD legt die Richtlinien und Verfahren von IVD in Bezug auf Bestechung und Korruption fest. Die Richtlinie ist im Internet von IVD verfügbar. Mitarbeiter, Vertreter, Lieferanten und Auftragnehmer von IVD sollten sich mit der Richtlinie vertraut machen.
IVD verbietet Bestechung und Korruption. Unter keinen Umständen wird die IVD Angebote genehmigen, die eine unregelmäßige Zahlung oder Sachleistung zur Folge haben, um Geschäfte zu tätigen oder eine geschäftliche Entscheidung zugunsten von IVD zu beeinflussen, oder die beabsichtigt, dass eine Funktion unzulässig ausgeführt wird. Angebote und Bestechungsgelder, „Kick-Backs“, geheime Provisionen und ähnliche Zahlungen sind strengstens untersagt. Darüber hinaus können sie IVD und einschlägige Mitarbeiter der Strafverfolgung und schwerwiegenden Strafen aufgrund der Gesetze anderer Länder sowie der Gesetze des betreffenden Landes aussetzen.
Dieses Verbot gilt auch für Vertreter und Dritte, die zur Vertretung ihrer Interessen bei IVD beschäftigt sind. Es sollte sorgfältig darauf geachtet werden, dass jemand dazu aufgefordert wird, in dieser Eigenschaft zu handeln, und seine Leistung überwacht, um seinen Ruf und die Eignung zu beurteilen.
In sensiblen Bereichen oder Umständen sollten die Richtlinien und Erwartungen von IVD dem Agenten oder Dritten klar kommuniziert und von diesen akzeptiert werden.
Weitere Informationen zum IVD-Ansatz in Bezug auf Bestechung und Korruption, Informationen und Anleitungen zum Erkennen und Behandeln von Bestechungs- und Korruptionsproblemen sowie zur Implementierung und Überwachung von Bestechungs- und Korruptionsrisiken finden Sie in der IVD-Richtlinie zur Bestechung und Korruption.
2.8 Zahlungen für Erleichterungen
In einigen Ländern ist es nicht ungewöhnlich, dass Mitarbeiter aufgefordert werden, relativ geringere Zahlungen zu leisten, und zwar eher als Gegenleistung für niedrigere Beamte oder Regierungsangestellte. Diese Zahlungen (manchmal Erleichterungszahlungen genannt) sollen die routinemäßigen Dienstleistungen oder administrativen Maßnahmen beschleunigen, die von diesen Personen bereitgestellt oder ausgeführt werden. Die IVD lehnt es ab, solche Zahlungen aus politischen Gründen zu leisten, und es sollte alles unternommen werden, um sich gegen sie zu wehren.
IVD erkennt an, dass in einigen Ländern möglicherweise geringfügige Erleichterungszahlungen geleistet werden können. In anderen Ländern gibt es jedoch strikte Gesetze, die Erleichterungszahlungen jeglicher Art verbieten.
Es dürfen keine Erleichterungszahlungen in beliebiger Höhe geleistet werden, es sei denn, die Zahlung hat den in der Anti-Bestechungs- und Korruptionsrichtlinie von IVD festgelegten Verfahren entsprochen. Darüber hinaus müssen klare und genaue Aufzeichnungen in Übereinstimmung mit den Anti-Bestechungs- und Korruptionsrichtlinien von IVD geführt werden.
2.9 Geschenke
Mitarbeiter müssen vorsichtig sein, wenn sie geschäftliche Geschenke machen oder entgegennehmen. Bei der Feststellung, ob ein Geschenk von einem Mitarbeiter oder einem Vertreter der IVD aufbewahrt, an das Unternehmen weitergegeben oder zurückgegeben werden sollte, sollten die örtlichen Gepflogenheiten, der Geldwert des Geschenks und die gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt werden.
IVD verbietet Geschenke in Form von Geld, Drogen oder anderen geregelten Substanzen, Preisnachlässe für Produkte oder Dienstleistungen, die anderen Mitarbeitern nicht zur Verfügung stehen, die persönliche Nutzung von Unterkünften oder Transportmitteln sowie Zahlungen oder Kredite, die zum Kauf von persönlichem Eigentum verwendet werden. Mitarbeiter und Vertreter des IVD dürfen auch unter keinen Umständen Geschenke jeglicher Art anbieten, ausstellen, beantragen oder annehmen, die den Betroffenen als unangemessen beeinflussen oder eine geschäftliche Verpflichtung begründen könnten oder die beabsichtigen, dass eine Funktion unsachgemäß ausgeführt wird.
Darüber hinaus sollten ein Mitarbeiter und ein Vertreter der IVD keine Geschenke oder Bewirtungen von Lieferanten, Kunden oder anderen Parteien anfordern, mit denen IVD Geschäfte tätigt, und sollten auch nicht mit Vertretern von Wettbewerbern Geschenke austauschen, da dies zu einem Interessenkonflikt führen kann .
IVD führt ein Register für Geschenke und Bewirtung über 1.000 Euro. Weitere Informationen zum Register sowie die IVD-Richtlinien für Geschenke und Bewirtung finden Sie in der Richtlinie zur Bestechung und Korruption von IVD.
2.10 Wettbewerb
IVD unterstützt die Grundsätze des freien Wettbewerbs auf dem Markt in Übereinstimmung mit den geltenden Wettbewerbsgesetzen. Die Wettbewerbsgesetze, die sich auf Geschäftsaktivitäten auswirken, sind jedoch von Land zu Land unterschiedlich, und IVD verfügt über klare Richtlinien zur Einhaltung von Wettbewerbsregeln, einschließlich Richtlinien für den Verband von Verbänden und Best Practices für das Datensatzmanagement.
2.11 Datenschutz und Informationen
IVD respektiert die Privatsphäre von Einzelpersonen und die diesbezüglichen Gesetze. Die unangemessene Verwendung vertraulicher Informationen ist verboten. IVD verfügt über eine gut definierte Datenschutzrichtlinie, in der unsere Richtlinien zur Sammlung und Verwaltung persönlicher Daten festgelegt sind.
2.12 Whistleblowing
IVD setzt sich dafür ein, dass Mitarbeiter in gutem Glauben Bedenken wegen rechtswidrigem Verhalten oder Missbrauch vorbringen können, ohne Viktimisierung, Belästigung oder diskriminierende Behandlung erfahren zu müssen, und dass diese Bedenken ordnungsgemäß untersucht werden. IVD erkennt an, dass die Meldung eines solchen Verhaltens in gutem Glauben und gemäß dem Whistleblower-Verfahren von IVD ein wichtiger Aspekt der Rolle jedes Arbeitnehmers ist.
IVD hat eine formelle Whistleblower-Richtlinie eingeführt, die Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird und über einen unabhängigen, extern verwalteten Whistleblower-Dienst verfügt, der es den Mitarbeitern ermöglicht, mögliche Vorfälle von Fehlverhalten anonym zu melden.
3. Arbeitspraktiken
3.1 Gegenseitiger Respekt
IVD bekennt sich zu einem Arbeitsumfeld, in dem gegenseitiges Vertrauen und Respekt herrschen und sich jeder für die Leistung und den Ruf der Gruppe verantwortlich fühlt.
3.2 Nichtdiskriminierung
IVD erkennt die Würde jedes Mitarbeiters und das Recht auf einen Arbeitsplatz an, der frei von Belästigung, Missbrauch oder körperlicher Bestrafung ist. Entscheidungen über Einstellung, Gehalt, Zuwendungen, Beförderung, Kündigung oder Pensionierung hängen nur von der Fähigkeit des Mitarbeiters ab, die Aufgabe zu erfüllen. Es gibt keine Diskriminierung aufgrund von Rasse, Glauben, Behinderung, Geschlecht, Ehe- oder Mutterschaftsstatus, religiösen oder politischen Überzeugungen, Alter oder sexueller Orientierung.
3.3 Freiheit von Belästigung
IVD hat eine Arbeitskultur geschaffen, die ihren Mitarbeitern die Möglichkeit bietet, ohne Angst vor Einschüchterung, Repressalien oder Belästigung zu arbeiten, und IVD wird weiterhin Maßnahmen ergreifen, um die Aufrechterhaltung einer solchen Kultur sicherzustellen.
3.4 Frei gewählte Beschäftigung
IVD verwendet keine Zwangsarbeit, Zwangsarbeit, Zwangsarbeit oder unfreiwillige Gefängnisarbeit. IVD hält sich in allen Ländern, in denen IVD tätig ist, an die geltenden Arbeitsvorschriften für Zwangsarbeit.
3.5 Kinderarbeit
IVD erkennt das Recht jedes Kindes auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung an und achtet die Gesetze jedes Landes, in dem es tätig ist, hinsichtlich des Mindesteinstellungsalters für Mitarbeiter.
Die Beschäftigung von jungen Arbeitnehmern unter 18 Jahren darf nur bei nicht gefährlichen Tätigkeiten erfolgen und wenn junge Arbeitnehmer über dem gesetzlichen Mindestalter für die Beschäftigung oder dem für den Abschluss der Schulpflicht festgelegten Alter eines Landes liegen.
In jedem Fall beschäftigt IVD keine Personen unter 15 Jahren.
3.6 Entschädigung
IVD bietet Löhne und Sozialleistungen, die den geltenden Gesetzen und verbindlichen Tarifverträgen entsprechen, einschließlich solcher, die Überstunden und andere Prämienregelungen betreffen.
3.7 Arbeitsstunden
IVD verpflichtet sich sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter unter Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und verbindlichen Industriestandards arbeiten, die sich auf die Nummerierung beziehen.
3.8 Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen
IVD ist der Ansicht, dass offene Kommunikation und direktes Engagement zwischen Arbeitnehmern und Management der effektivste Weg sind, um Arbeitsplatz- und Vergütungsprobleme zu lösen. Die IVD respektiert die Rechte der Arbeitnehmer, wie sie in den örtlichen Gesetzen festgelegt sind, sich frei zu vereinigen, einer Gewerkschaft beizutreten oder nicht beizutreten, eine Vertretung zu suchen und den Betriebsräten beizutreten. Arbeitnehmer können offen mit dem Management über die Arbeitsbedingungen kommunizieren, ohne Angst vor Repressalien, Einschüchterung oder Belästigung zu haben.
4. Gesundheit und Sicherheit
4.1 Arbeitsplatz
IVD kümmert sich um die Sicherheit seiner Menschen und erkennt an, dass Verletzungen zu unnötigem Leiden für Einzelpersonen und ihre Familien führen. IVD verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern, Auftragnehmern und Besuchern ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu bieten.
Das Unternehmen verpflichtet sich, allen Mitarbeitern, Auftragnehmern und Besuchern einen störungsfreien, krankheitsfreien und verletzungsfreien Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Dies ermöglicht es uns, auf eine sichere Weise zu arbeiten, die die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und der Gemeinschaften, in denen wir tätig sind, zu respektieren und gleichzeitig qualitativ hochwertige Produkte herzustellen. Diese Verpflichtung wird vollständig vom Management unterstützt, und umfangreiche Sicherheitsprogramme wurden entwickelt.
4.2 Produkte
IVD ist bestrebt, qualitativ hochwertige Produkte herzustellen, die sicher verwendet werden können. Wir verbessern kontinuierlich unsere Leistung, indem wir sichere Wege finden, unsere Produkte herzustellen und zu vertreiben.
5. Umwelt
IVD ist bestrebt, als umweltbewusstes Unternehmen anerkannt zu werden, das die Umwelt und die Gemeinden, in denen wir tätig sind, respektiert und gleichzeitig qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen produziert. Wir sind überzeugt, dass unser Engagement für ein umweltverträgliches Betriebsmanagement den Wert für das Unternehmen, unsere Mitarbeiter, unsere Kunden und die Gemeinschaft maximieren wird.
Wir verpflichten uns, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt, einschließlich Abfälle, Emissionen und Ableitungen aus unserem Betrieb, zu vermeiden und zu minimieren. Unser Ziel ist es, den ökologischen Fußabdruck unserer Betriebe und Produkte zu minimieren. Wir reduzieren unseren ökologischen Fußabdruck, indem wir die Effizienz unseres Verbrauchs an natürlichen Ressourcen kontinuierlich verbessern. Wir verwenden Risikomanagementprozesse, um die mit unseren Aktivitäten verbundenen Umweltgefahren zu kontrollieren.
6. Gemeinschaft
IVD ist bestrebt, ein vertrauenswürdiger Unternehmensbürger zu sein und auf eine Weise zu arbeiten, die dauerhafte, vorteilhafte und interaktive Beziehungen zu den Gemeinschaften fördert, in denen es tätig ist.
7. Einhaltung
7.1 Dokumentation und Transparenz
IVD bekennt sich zu den Grundsätzen maximaler Transparenz, die der üblichen Geschäftsgeheimnis entsprechen. IVD wird alle Unterlagen aufbewahren, die erforderlich sind, um die Einhaltung dieser Verhaltenskodex- und Ethikrichtlinie sowie die erforderlichen lokalen Gesetze nachzuweisen.
8. Risikomanagement
Wir bei IVD verstehen und erkennen an, dass ein striktes Risiko- und Chancenmanagement für die Stabilität der Unternehmen und die Aufrechterhaltung unserer Wettbewerbsposition auf dem Markt und für die langfristige Leistung von wesentlicher Bedeutung ist.
Der Ansatz von IVD beinhaltet die Grundsätze des effektiven Risikomanagements, wie sie im Global Risk Management Standard ISO festgelegt sind.
IVD erwartet von seinen Auftragnehmern, deren Unterauftragnehmern, Hauptlieferanten und Lizenznehmern, dass sie diese Standards bei der Herstellung oder dem Vertrieb von Produkten für IVD oder bei der Erbringung von Dienstleistungen für IVD einhalten.
2. Geschäftsintegrität
2.1 Ehrlichkeit, Integrität und Fairness
IVD erkennt die Wichtigkeit von Ehrlichkeit, Integrität und Fairness für die Geschäftsführung an.
2.2 Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Alle IVD-Mitarbeiter müssen die geltenden Gesetze und Bestimmungen des Landes einhalten.
2.3 Aktionäre und die Finanzgemeinschaft
IVD verpflichtet sich zur Steigerung des Unternehmenswerts in Verbindung mit der Wahrnehmung seiner Verantwortung als guter Unternehmensbürger.
IVD verpflichtet sich zu einer fairen, zeitnahen und genauen Offenlegung von Informationen, um sicherzustellen, dass seine Aktionäre vollständig über die tatsächliche Finanzlage und die Leistung des IVD informiert werden.
2.4 Insiderhandel
IVD hat eine Aktienhandelspolitik für Mitarbeiter, die das Gesetz zum Verbot von Insidergeschäften erläutert. Diese Richtlinie verbietet es Direktoren, Mitarbeitern und bestimmten assoziierten Unternehmen auch, während bestimmter Sperrzeiten mit Wertpapieren zu handeln.
2.5 Interessenkonflikte
IVD untersagt einem Direktor oder Mitarbeiter die Nutzung von Informationen oder Vermögenswerten des Unternehmens zum persönlichen Vorteil oder zum Wettbewerb gegen das Unternehmen.
Wesentliche Interessenkonflikte, wie z. B. ein wesentliches Interesse am Geschäft eines Kunden oder Lieferanten, sind zu vermeiden. Wenn ein solcher Interessenkonflikt auftritt, muss der Konflikt nach dem beschriebenen Prozess vollständig offengelegt werden.
2.6 Politisches Engagement
IVD-Unternehmen können ihre Ansichten gegenüber Regierungen und anderen Dritten in Angelegenheiten vertreten, die ihre Geschäftsinteressen und die Interessen ihrer Anteilseigner, Mitarbeiter und anderen an ihren Geschäftstätigkeiten beteiligten Personen betreffen.
IVD-Unternehmen dürfen ohne vorherige Zustimmung des IVD-Vorstands keine Zahlungen an politische Parteien leisten. Unter keinen Umständen wird IVD (oder ein Mitarbeiter, leitender Angestellter, Direktor oder Beauftragter von IVD) das Unternehmen dabei unterstützen, Geschäfte für eine oder mit einer Person zu tätigen oder zu behalten oder an eine andere Person zu richten, und zwar an eine politische Partei oder ein Beamter dieser Partei oder ein Kandidat für ein öffentliches Amt zum Zweck
• Beeinflussung einer Handlung oder Entscheidung dieser Partei, eines Beamten oder Kandidaten in ihrer offiziellen Eigenschaft;
• die Partei, den Beamten oder den Kandidaten dazu zu bringen, eine Handlung unter Verletzung seiner gesetzlichen Pflicht durchzuführen oder zu unterlassen;
• Sichern eines unangemessenen Vorteils; oder
• zu veranlassen, dass diese Partei, Beamte oder Kandidat ihren Einfluss bei einer Regierung oder einem Instrument dieser Regierung ausübt, um eine Handlung oder Entscheidung dieser Regierung oder dieses Instruments zu beeinflussen oder zu beeinflussen.
2.7 Bestechung und Korruption
Die Anti-Bestechungs- und Korruptionsrichtlinie von IVD legt die Richtlinien und Verfahren von IVD in Bezug auf Bestechung und Korruption fest. Die Richtlinie ist im Internet von IVD verfügbar. Mitarbeiter, Vertreter, Lieferanten und Auftragnehmer von IVD sollten sich mit der Richtlinie vertraut machen.
IVD verbietet Bestechung und Korruption. Unter keinen Umständen wird die IVD Angebote genehmigen, die eine unregelmäßige Zahlung oder Sachleistung zur Folge haben, um Geschäfte zu tätigen oder eine geschäftliche Entscheidung zugunsten von IVD zu beeinflussen, oder die beabsichtigt, dass eine Funktion unzulässig ausgeführt wird. Angebote und Bestechungsgelder, „Kick-Backs“, geheime Provisionen und ähnliche Zahlungen sind strengstens untersagt. Darüber hinaus können sie IVD und einschlägige Mitarbeiter der Strafverfolgung und schwerwiegenden Strafen aufgrund der Gesetze anderer Länder sowie der Gesetze des betreffenden Landes aussetzen.
Dieses Verbot gilt auch für Vertreter und Dritte, die zur Vertretung ihrer Interessen bei IVD beschäftigt sind. Es sollte sorgfältig darauf geachtet werden, dass jemand dazu aufgefordert wird, in dieser Eigenschaft zu handeln, und seine Leistung überwacht, um seinen Ruf und die Eignung zu beurteilen.
In sensiblen Bereichen oder Umständen sollten die Richtlinien und Erwartungen von IVD dem Agenten oder Dritten klar kommuniziert und von diesen akzeptiert werden.
Weitere Informationen zum IVD-Ansatz in Bezug auf Bestechung und Korruption, Informationen und Anleitungen zum Erkennen und Behandeln von Bestechungs- und Korruptionsproblemen sowie zur Implementierung und Überwachung von Bestechungs- und Korruptionsrisiken finden Sie in der IVD-Richtlinie zur Bestechung und Korruption.
2.8 Zahlungen für Erleichterungen
In einigen Ländern ist es nicht ungewöhnlich, dass Mitarbeiter aufgefordert werden, relativ geringere Zahlungen zu leisten, und zwar eher als Gegenleistung für niedrigere Beamte oder Regierungsangestellte. Diese Zahlungen (manchmal Erleichterungszahlungen genannt) sollen die routinemäßigen Dienstleistungen oder administrativen Maßnahmen beschleunigen, die von diesen Personen bereitgestellt oder ausgeführt werden. Die IVD lehnt es ab, solche Zahlungen aus politischen Gründen zu leisten, und es sollte alles unternommen werden, um sich gegen sie zu wehren.
IVD erkennt an, dass in einigen Ländern möglicherweise geringfügige Erleichterungszahlungen geleistet werden können. In anderen Ländern gibt es jedoch strikte Gesetze, die Erleichterungszahlungen jeglicher Art verbieten.
Es dürfen keine Erleichterungszahlungen in beliebiger Höhe geleistet werden, es sei denn, die Zahlung hat den in der Anti-Bestechungs- und Korruptionsrichtlinie von IVD festgelegten Verfahren entsprochen. Darüber hinaus müssen klare und genaue Aufzeichnungen in Übereinstimmung mit den Anti-Bestechungs- und Korruptionsrichtlinien von IVD geführt werden.
2.9 Geschenke
Mitarbeiter müssen vorsichtig sein, wenn sie geschäftliche Geschenke machen oder entgegennehmen. Bei der Feststellung, ob ein Geschenk von einem Mitarbeiter oder einem Vertreter der IVD aufbewahrt, an das Unternehmen weitergegeben oder zurückgegeben werden sollte, sollten die örtlichen Gepflogenheiten, der Geldwert des Geschenks und die gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt werden.
IVD verbietet Geschenke in Form von Geld, Drogen oder anderen geregelten Substanzen, Preisnachlässe für Produkte oder Dienstleistungen, die anderen Mitarbeitern nicht zur Verfügung stehen, die persönliche Nutzung von Unterkünften oder Transportmitteln sowie Zahlungen oder Kredite, die zum Kauf von persönlichem Eigentum verwendet werden. Mitarbeiter und Vertreter des IVD dürfen auch unter keinen Umständen Geschenke jeglicher Art anbieten, ausstellen, beantragen oder annehmen, die den Betroffenen als unangemessen beeinflussen oder eine geschäftliche Verpflichtung begründen könnten oder die beabsichtigen, dass eine Funktion unsachgemäß ausgeführt wird.
Darüber hinaus sollten ein Mitarbeiter und ein Vertreter der IVD keine Geschenke oder Bewirtungen von Lieferanten, Kunden oder anderen Parteien anfordern, mit denen IVD Geschäfte tätigt, und sollten auch nicht mit Vertretern von Wettbewerbern Geschenke austauschen, da dies zu einem Interessenkonflikt führen kann .
IVD führt ein Register für Geschenke und Bewirtung über 1.000 Euro. Weitere Informationen zum Register sowie die IVD-Richtlinien für Geschenke und Bewirtung finden Sie in der Richtlinie zur Bestechung und Korruption von IVD.
2.10 Wettbewerb
IVD unterstützt die Grundsätze des freien Wettbewerbs auf dem Markt in Übereinstimmung mit den geltenden Wettbewerbsgesetzen. Die Wettbewerbsgesetze, die sich auf Geschäftsaktivitäten auswirken, sind jedoch von Land zu Land unterschiedlich, und IVD verfügt über klare Richtlinien zur Einhaltung von Wettbewerbsregeln, einschließlich Richtlinien für den Verband von Verbänden und Best Practices für das Datensatzmanagement.
2.11 Datenschutz und Informationen
IVD respektiert die Privatsphäre von Einzelpersonen und die diesbezüglichen Gesetze. Die unangemessene Verwendung vertraulicher Informationen ist verboten. IVD verfügt über eine gut definierte Datenschutzrichtlinie, in der unsere Richtlinien zur Sammlung und Verwaltung persönlicher Daten festgelegt sind.
2.12 Whistleblowing
IVD setzt sich dafür ein, dass Mitarbeiter in gutem Glauben Bedenken wegen rechtswidrigem Verhalten oder Missbrauch vorbringen können, ohne Viktimisierung, Belästigung oder diskriminierende Behandlung erfahren zu müssen, und dass diese Bedenken ordnungsgemäß untersucht werden. IVD erkennt an, dass die Meldung eines solchen Verhaltens in gutem Glauben und gemäß dem Whistleblower-Verfahren von IVD ein wichtiger Aspekt der Rolle jedes Arbeitnehmers ist.
IVD hat eine formelle Whistleblower-Richtlinie eingeführt, die Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird und über einen unabhängigen, extern verwalteten Whistleblower-Dienst verfügt, der es den Mitarbeitern ermöglicht, mögliche Vorfälle von Fehlverhalten anonym zu melden.
3. Arbeitspraktiken
3.1 Gegenseitiger Respekt
IVD bekennt sich zu einem Arbeitsumfeld, in dem gegenseitiges Vertrauen und Respekt herrschen und sich jeder für die Leistung und den Ruf der Gruppe verantwortlich fühlt.
3.2 Nichtdiskriminierung
IVD erkennt die Würde jedes Mitarbeiters und das Recht auf einen Arbeitsplatz an, der frei von Belästigung, Missbrauch oder körperlicher Bestrafung ist. Entscheidungen über Einstellung, Gehalt, Zuwendungen, Beförderung, Kündigung oder Pensionierung hängen nur von der Fähigkeit des Mitarbeiters ab, die Aufgabe zu erfüllen. Es gibt keine Diskriminierung aufgrund von Rasse, Glauben, Behinderung, Geschlecht, Ehe- oder Mutterschaftsstatus, religiösen oder politischen Überzeugungen, Alter oder sexueller Orientierung.
3.3 Freiheit von Belästigung
IVD hat eine Arbeitskultur geschaffen, die ihren Mitarbeitern die Möglichkeit bietet, ohne Angst vor Einschüchterung, Repressalien oder Belästigung zu arbeiten, und IVD wird weiterhin Maßnahmen ergreifen, um die Aufrechterhaltung einer solchen Kultur sicherzustellen.
3.4 Frei gewählte Beschäftigung
IVD verwendet keine Zwangsarbeit, Zwangsarbeit, Zwangsarbeit oder unfreiwillige Gefängnisarbeit. IVD hält sich in allen Ländern, in denen IVD tätig ist, an die geltenden Arbeitsvorschriften für Zwangsarbeit.
3.5 Kinderarbeit
IVD erkennt das Recht jedes Kindes auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung an und achtet die Gesetze jedes Landes, in dem es tätig ist, hinsichtlich des Mindesteinstellungsalters für Mitarbeiter.
Die Beschäftigung von jungen Arbeitnehmern unter 18 Jahren darf nur bei nicht gefährlichen Tätigkeiten erfolgen und wenn junge Arbeitnehmer über dem gesetzlichen Mindestalter für die Beschäftigung oder dem für den Abschluss der Schulpflicht festgelegten Alter eines Landes liegen.
In jedem Fall beschäftigt IVD keine Personen unter 15 Jahren.
3.6 Entschädigung
IVD bietet Löhne und Sozialleistungen, die den geltenden Gesetzen und verbindlichen Tarifverträgen entsprechen, einschließlich solcher, die Überstunden und andere Prämienregelungen betreffen.
3.7 Arbeitsstunden
IVD verpflichtet sich sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter unter Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und verbindlichen Industriestandards arbeiten, die sich auf die Nummerierung beziehen.
3.8 Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen
IVD ist der Ansicht, dass offene Kommunikation und direktes Engagement zwischen Arbeitnehmern und Management der effektivste Weg sind, um Arbeitsplatz- und Vergütungsprobleme zu lösen. Die IVD respektiert die Rechte der Arbeitnehmer, wie sie in den örtlichen Gesetzen festgelegt sind, sich frei zu vereinigen, einer Gewerkschaft beizutreten oder nicht beizutreten, eine Vertretung zu suchen und den Betriebsräten beizutreten. Arbeitnehmer können offen mit dem Management über die Arbeitsbedingungen kommunizieren, ohne Angst vor Repressalien, Einschüchterung oder Belästigung zu haben.
4. Gesundheit und Sicherheit
4.1 Arbeitsplatz
IVD kümmert sich um die Sicherheit seiner Menschen und erkennt an, dass Verletzungen zu unnötigem Leiden für Einzelpersonen und ihre Familien führen. IVD verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern, Auftragnehmern und Besuchern ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu bieten.
Das Unternehmen verpflichtet sich, allen Mitarbeitern, Auftragnehmern und Besuchern einen störungsfreien, krankheitsfreien und verletzungsfreien Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Dies ermöglicht es uns, auf eine sichere Weise zu arbeiten, die die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und der Gemeinschaften, in denen wir tätig sind, zu respektieren und gleichzeitig qualitativ hochwertige Produkte herzustellen. Diese Verpflichtung wird vollständig vom Management unterstützt, und umfangreiche Sicherheitsprogramme wurden entwickelt.
4.2 Produkte
IVD ist bestrebt, qualitativ hochwertige Produkte herzustellen, die sicher verwendet werden können. Wir verbessern kontinuierlich unsere Leistung, indem wir sichere Wege finden, unsere Produkte herzustellen und zu vertreiben.
5. Umwelt
IVD ist bestrebt, als umweltbewusstes Unternehmen anerkannt zu werden, das die Umwelt und die Gemeinden, in denen wir tätig sind, respektiert und gleichzeitig qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen produziert. Wir sind überzeugt, dass unser Engagement für ein umweltverträgliches Betriebsmanagement den Wert für das Unternehmen, unsere Mitarbeiter, unsere Kunden und die Gemeinschaft maximieren wird.
Wir verpflichten uns, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt, einschließlich Abfälle, Emissionen und Ableitungen aus unserem Betrieb, zu vermeiden und zu minimieren. Unser Ziel ist es, den ökologischen Fußabdruck unserer Betriebe und Produkte zu minimieren. Wir reduzieren unseren ökologischen Fußabdruck, indem wir die Effizienz unseres Verbrauchs an natürlichen Ressourcen kontinuierlich verbessern. Wir verwenden Risikomanagementprozesse, um die mit unseren Aktivitäten verbundenen Umweltgefahren zu kontrollieren.
6. Gemeinschaft
IVD ist bestrebt, ein vertrauenswürdiger Unternehmensbürger zu sein und auf eine Weise zu arbeiten, die dauerhafte, vorteilhafte und interaktive Beziehungen zu den Gemeinschaften fördert, in denen es tätig ist.
7. Einhaltung
7.1 Dokumentation und Transparenz
IVD bekennt sich zu den Grundsätzen maximaler Transparenz, die der üblichen Geschäftsgeheimnis entsprechen. IVD wird alle Unterlagen aufbewahren, die erforderlich sind, um die Einhaltung dieser Verhaltenskodex- und Ethikrichtlinie sowie die erforderlichen lokalen Gesetze nachzuweisen.
8. Risikomanagement
Wir bei IVD verstehen und erkennen an, dass ein striktes Risiko- und Chancenmanagement für die Stabilität der Unternehmen und die Aufrechterhaltung unserer Wettbewerbsposition auf dem Markt und für die langfristige Leistung von wesentlicher Bedeutung ist.
Der Ansatz von IVD beinhaltet die Grundsätze des effektiven Risikomanagements, wie sie im Global Risk Management Standard ISO festgelegt sind.